§ 24 DWG
Organe
(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:
- 1.
- der Rundfunkrat,
- 2.
- der Verwaltungsrat,
- 3.
- der Intendant.
(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.
(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.
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