Inhaltsübersicht EBeV 2022

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Überwachungsplan
(zu § 6 des Gesetzes)

§  3Entbehrlichkeit des Überwachungsplans

Abschnitt 3

Überwachung, Ermittlung und
Berichterstattung der Brennstoffemissionen
(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)

§  4Allgemeine Grundsätze
§  5Ermittlung von Brennstoffemissionen
§  6Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen
§  7Berichterstattung
§  8Berichterstattungsgrenze
§  9Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
§ 10Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
§ 11Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Abschnitt 4

Schlussbestimmungen

§ 12Inkrafttreten

Anlage 1
(zu den §§ 5, 6,
10 und 11)
Ermittlung der Brennstoffemissionen
Anlage 2
(zu den §§ 6, 7,
10 und 11)
Mindestinhalt eines jährlichen Emissionsberichts
Anlage 3
(zu § 11)
Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten Unternehmens im Zusammenhang mit dem Abzug von Brennstoffemissionen bei der Lieferung von Brennstoffen zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage

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