§ 2 EEMD-ZVAnl II
Vertragsbestandteile
(1) Bestandteile dieses Vertrages sind
- 1.
- die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
- 2.
- die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],
- 3.
- die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],
- 4.
- die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],
- 5.
- die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],
- 6.
- die Entgeltordnung [Anlage 6],
- 7.
- das Glossar [Anlage 7],
- 8.
- gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und
- 9.
- die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].
(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
- 1.
- dieser Vertrag,
- 2.
- die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
- 3.
- gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],
- 4.
- die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und
- 5.
- das Glossar [Anlage 7].
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.