EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1897
FundstelleRGBl 1897, 437
VersionZuletzt geändert durch Art. 12 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
Änderung durch Art. 2 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 2 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Erster AbschnittEinführung des Handelsgesetzbuchs
- Zweiter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz
- Dritter AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)
- Vierter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz
- Fünfter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz
- Sechster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 22. Juli 1993
- Siebenter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Nachhaftungsbegrenzungsgesetz
- Achter AbschnittÜbergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz
- Neunter AbschnittÜbergangsvorschriften zur Einführung des Euro
- Zehnter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
- Elfter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz zur Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen
- Zwölfter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
- Dreizehnter AbschnittÜbergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufteilung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs
- Vierzehnter AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer
- Fünfzehnter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz
- Sechzehnter AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation
- Siebzehnter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Altfahrzeug-Gesetz
- Achtzehnter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
- Neunzehnter AbschnittÜbergangsvorschriften zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz
- Zwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Bilanzkontrollgesetz
- Einundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sowie zum Bilanzrechtsreformgesetz
- Zweiundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
- Dreiundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Vierundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
- Fünfundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Sechsundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
- Siebenundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz
- Achtundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
- Neunundzwanzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Dreißigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
- Einunddreißigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
- Vierunddreißigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz
- Fünfunddreißigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Sechsunddreißigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz
- Siebenunddreißigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Achtunddreißigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz
- Neununddreißigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Vierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
- Einundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
- Zweiundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
- Dreiundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
- Vierundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
- Fünfundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
- Sechsundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
- Siebenundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- Achtundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Neunundvierzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
- Fünfzigster AbschnittÜbergangsvorschriften zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz
- Einundfünfzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
- Zweiundfünfzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Dreiundfünfzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Wachstumschancengesetz
- Vierundfünfzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- Fünfundfünfzigster AbschnittÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs