Eingangsformel EGMR-KEV
Auf Grund des § 3 Absatz 2 des EGMR-Kostenhilfegesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 829) verordnet das Bundesministerium der Justiz:
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
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