Inhaltsübersicht EHV 2030

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2Emissionsberichterstattung
(Zu § 5 des Gesetzes)

§  3Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§  3aAusnahmen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§  4Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im Luftverkehr
§  5Nachweisanforderungen für angewendete Analysemethoden

Abschnitt 3Überwachung
(Zu § 6 des Gesetzes)

§  6Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung

Abschnitt 4Versteigerung von Berechtigungen
(Zu § 8 des Gesetzes)

§  7Versteigerung

Abschnitt 5Zuteilung von Berechtigungen
(Zu § 9 des Gesetzes)

§  8Erhebung von Bezugsdaten
§  8aMitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
§  8bMitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage

Abschnitt 5aEinzelheiten zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
(Zu § 18 des Gesetzes)

§  8cBerichterstattung Emissionen von Flügen zwischen zwei Drittstaaten
§  8dEinreichung eines Überwachungsplanes

Abschnitt 6Zertifizierung von Prüfstellen
(Zu § 21 des Gesetzes)

§  9Beleihung
§ 10Anwendbare Vorschriften
§ 11Ausschluss von der Zertifizierung
§ 12Aufsicht über die Tätigkeit der Beliehenen
§ 13Beendigung der Beleihung

Abschnitt 7Gebühren und Auslagen für
Amtshandlungen der Zulassungsstelle
(Zu § 22 des Gesetzes)

§ 14(weggefallen)

Abschnitt 8Verfahren zur
Feststellung einheitlicher Anlagen
(Zu § 24 des Gesetzes)

§ 15Einheitliche Anlage

Abschnitt 9Kleinemittenten
(Zu § 27 des Gesetzes)

§ 16Befreiung von Kleinemittenten
§ 17Form und Inhalt des Antrags
§ 18Gleichwertige Maßnahme
§ 19Ausgleichsbetrag
§ 20Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
§ 21Erlöschen der Befreiung
§ 22Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 23Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung

Abschnitt 10Schlussvorschriften

§ 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (weggefallen)

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