Art 9 EinigVtrG
Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.