Anlage 3 ElektroG
(zu § 9 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1763)
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.