§ 27 EnFG

Berichtspflicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz prüft mögliche Auswirkungen von Einrichtungen zur Herstellung von Grünem Wasserstoff auf das Stromnetz, insbesondere auf das Ausmaß von Netzengpasssituationen und den Bedarf an Netzreserve, und legt dem Bundestag hierzu bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht vor.

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