§ 9 EntschFinV

Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde:

1.
Kapital,
2.
Liquidität und Refinanzierung,
3.
Qualität der Vermögensanlage,
4.
Geschäftsmodell und Management sowie
5.
Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.
Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.

(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.

(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.

Fußnote(n):

(+++ §§ 3 bis 10: Zur Anwendung vgl. § 34 Abs. 2 +++)

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