§ 6b EnVKV
Anforderungen an technische Werbeschriften
Sofern in der technischen Werbeschrift für ein Produktmodell die spezifischen technischen Parameter des Produktmodells beschrieben werden, haben Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass in derselben technischen Werbeschrift auch
- 1.
- Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden oder
- 2.
- hingewiesen wird
- a)
- auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells und
- b)
- auf das Spektrum der Effizienzklassen, das für dieses Produktmodell auf dem Etikett nach der einschlägigen der in Anlage 2 Abschnitt 1 genannten Delegierten Verordnungen angegeben werden muss.
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