EuRAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.2000
FundstelleBGBl I 2000, 182 (1349)
VersionZuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
- Abschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen
- Abschnitt 2Berufliche Rechte und Pflichten
- Abschnitt 3Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
- Teil 3Eingliederung
- Abschnitt 1Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
- Abschnitt 2Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
- Teil 4Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
- Teil 5Vorübergehende Dienstleistung
- Teil 6Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
- Teil 7Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
- Teil 8Übergangs- und Schlussbestimmungen