Art 1 EuVtrÜbkProtG

Den folgenden in Brüssel am 19. Dezember 1988 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokollen wird zugestimmt:

1.
dem Ersten Protokoll betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (BGBl. 1986 II S. 809) durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Erstes Protokoll);
2.
dem Zweiten Protokoll zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Zweites Protokoll).
Die Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.

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