§ 3 EVerbrStBV
Waren zu Prüfungs- und Analyse- oder Versuchszwecken
Bei der Einfuhr von Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken sind Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.