§ 12 EWSG
Unpfändbarkeit
Unpfändbar sind:
Eine Saldierung durch Lieferanten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen der jeweiligen Kostenabrechnungen mit den in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Ansprüchen ist zulässig.Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.