§ 17a EZulV
Allgemeine Voraussetzungen
Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie
- 1.
- zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und
- 2.
- im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.
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