EZulV
Erschwerniszulagenverordnung
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.1976
FundstelleBGBl I 1976, 1101
VersionNeugefasst durch Bek. v. 3.12.1998 I 3497;
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Titel 1Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- Titel 2Zulage für Tauchertätigkeit
- Titel 3Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
- Titel 4Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- Titel 5Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Abschnitt 3Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- Abschnitt 4Zulagen in festen Monatsbeträgen
- Abschnitt 5Übergangsregelungen