§ 7 FahrSiLehrgZulV
Nichtbestehen eines Prüfungsteils
Im Falle des Nichtbestehens des theoretischen oder des praktischen Prüfungsteils besteht keine Möglichkeit zur Nachprüfung. Eine Wiederholungsprüfung darf frühestens 48 Stunden nach der ersten Prüfung stattfinden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.