§ 111 FamFG
Familiensachen
Familiensachen sind
- 1.
- Ehesachen,
- 2.
- Kindschaftssachen,
- 3.
- Abstammungssachen,
- 4.
- Adoptionssachen,
- 5.
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
- 6.
- Gewaltschutzsachen,
- 7.
- Versorgungsausgleichssachen,
- 8.
- Unterhaltssachen,
- 9.
- Güterrechtssachen,
- 10.
- sonstige Familiensachen,
- 11.
- Lebenspartnerschaftssachen.
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