§ 169 FamFG
Abstammungssachen
Abstammungssachen sind Verfahren
- 1.
- auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
- 2.
- auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
- 3.
- auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
- 4.
- auf Anfechtung der Vaterschaft.
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