§ 271 FamFG
Betreuungssachen
Betreuungssachen sind
- 1.
- Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
- 2.
- Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
- 3.
- sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1814 bis 1881 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.
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