§ 340 FamFG
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
- 1.
- Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
- 2.
- Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
- 3.
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
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