§ 101 FFG
Förderart, Auswahl von Vorhaben
(1) Die Förderhilfen werden als Zuschuss gewährt.
(2) Können nicht alle geeigneten Vorhaben angemessen gefördert werden, so wählt die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung die ihr am besten erscheinenden Projekte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aus.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.