FFG
Filmförderungsgesetz
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films*
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.2016
FundstelleBGBl I 2016, 3413
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2023 I Nr. 351
Alle Normen
- Kapitel 1Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt
- Kapitel 2Organe, Förderkommissionen
- Abschnitt 1Organe
- Abschnitt 2Verwaltungsrat
- Abschnitt 3Präsidium
- Abschnitt 4Vorstand
- Abschnitt 5Förderkommissionen
- Kapitel 3Satzung, Haushalt, Aufsicht
- Kapitel 4Förderung – Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Allgemeine Fördervoraussetzungen
- Abschnitt 3Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Abschnitt 4Sperrfristen
- Kapitel 5Förderung der Filmproduktion
- Abschnitt 1Projektfilmförderung
- Abschnitt 2Referenzfilmförderung
- Unterabschnitt 1Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme
- Unterabschnitt 2Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten
- Unterabschnitt 3Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus einem gleichgestellten Staat
- Unterabschnitt 4Verfahren, Art und Höhe der Förderung
- Kapitel 6Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
- Kapitel 7Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung
- Abschnitt 1Drehbuch- und Treatmentförderung
- Abschnitt 2Förderung der Drehbuchfortentwicklung
- Kapitel 8Förderung des Absatzes
- Abschnitt 1Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft
- Abschnitt 2Referenzförderung für Verleihunternehmen
- Kapitel 9Kinoförderung
- Abschnitt 1Kinoprojektförderung
- Abschnitt 2Kinoreferenzförderung
- Abschnitt 3Verfahren
- Kapitel 10Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
- Kapitel 11Finanzierung, Verwendung der Mittel
- Abschnitt 1Finanzierung
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft
- Unterabschnitt 3Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
- Abschnitt 2Verwendung der Einnahmen
- Kapitel 12Auskunftspflichten und Datenverwendung
- Kapitel 13Übergangs- und Schlussvorschriften