§ 104 FFG
Bonus für inklusive Werbemaßnahmen
Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.