(1) Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleiher.
(2) Mit Antragstellung ist nachzuweisen, dass der Referenzfilm die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 45 erfüllt.
(3) Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.