§ 20 FFG
Ständige Förderkommissionen
Folgende ständige Förderkommissionen werden eingerichtet:
- 1.
- die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung,
- 2.
- die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und
- 3.
- die Kommission für Kinoförderung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.