§ 9 FIAusbV
Prüfungsbereich von Teil 1
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt.
(2) Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- 2.
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- 3.
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- 4.
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- 5.
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.