§ 4 FinAusglG2011DV 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 518) außer Kraft.

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