§ 3 FinAusglG2013DV 2
Abschlusszahlungen für 2013
Zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1, den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen und Ausgleichszuweisungen nach § 2 werden nach § 15 des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung fällig:
- 1.
- Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern:
von Berlin 9 630 040,81 Euro von Brandenburg 3 811 847,22 Euro von Bremen 1 119 933,04 Euro von Mecklenburg-Vorpommern 3 695 537,53 Euro von Nordrhein-Westfalen 1 216 106,61 Euro von Rheinland-Pfalz 588 034,05 Euro von dem Saarland 1 093 716,41 Euro von Sachsen 6 981 848,83 Euro von Sachsen-Anhalt 3 802 993,30 Euro von Schleswig-Holstein 1 560 648,50 Euro von Thüringen 3 916 108,91 Euro, - 2.
- Zahlungen an empfangsberechtigte Länder:
an Baden-Württemberg 13 479 365,72 Euro an Bayern 13 110 977,10 Euro an Hamburg 1 279 158,12 Euro an Hessen 8 883 734,64 Euro an Niedersachsen 663 579,60 Euro.
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