§ 4 FinAusglG2013DV 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 vom 25. März 2013 (BGBl. I S. 601) außer Kraft.

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