§ 3 FischSeuchV 2008
Genehmigungspflicht
Wer in einem
- 1.
- Aquakulturbetrieb,
- 2.
- Verarbeitungsbetrieb, in dem Fische aus Aquakultur getötet werden, oder
- 3.
- Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum
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