Inhaltsübersicht FischwAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2Zwischenprüfung
§  7Ziel und Zeitpunkt
§  8Inhalt
§  9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
§ 11Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung
Abschnitt 3AbschlussprüfungUnterabschnitt 1Allgemeines
§ 12Ziel und Zeitpunkt
§ 13Inhalt
Unterabschnitt 2Fachrichtung
Aquakultur und Binnenfischerei
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich Fischereitechnik
§ 16Prüfungsbereich Fang und Vermarktung
§ 17Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3Fachrichtung
Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
§ 20Prüfungsbereiche
§ 21Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik
§ 22Prüfungsbereich Fangtechnik
§ 23Prüfungsbereich Nautik und Navigation
§ 24Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung
§ 25Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 26Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 27Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 28Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin

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