(Fundstelle: BGBl. I 2018, 435 - 437)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
Wareneingang auf Art, Menge und Qualität prüfen - b)
Flachgläser lagern - c)
Annahme- und Lagerungsprozesse dokumentieren
| 5 | |
- d)
Flurförderzeuge und Krane bedienen und Flachgläser unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften betriebsintern transportieren
| | 4 |
2 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Auftrags-, Produktions- und Wartungsinformationen beschaffen und auswerten - b)
Konstruktionszeichnungen auswerten - c)
Arbeitsschritte mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen abstimmen und planen, Abläufe koordinieren und den Materialfluss sicherstellen - d)
Dokumentation sicherstellen
| | 8 |
3 | Manuelles Trennen von Flachglas und Bearbeiten von Kanten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Werkstoffe und Werkzeuge auswählen - b)
Produktionsunterlagen sichten und auswerten - c)
Flachglas aufmessen, schneiden und brechen - d)
Schleifmittel auswählen - e)
Zusatz- und Betriebsmittel auswählen - f)
Kanten säumen, schleifen und polieren - g)
Maß- und Formhaltigkeit sowie Schleifbild prüfen
| 18 | |
4 | Instandhalten von Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
pneumatische Steuer- und Antriebselemente sowie mechanische Komponenten nach betrieblichen Vorgaben prüfen und warten - b)
Funktion elektrotechnischer und elektronischer Steuer- und Antriebselemente prüfen, Fehler kommunizieren und Funktion der Steuer- und Antriebselemente sicherstellen
| | 14 |
5 | Maschinelles Trennen von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Verfahren sowie Zusatz- und Betriebsmittel auswählen - b)
Maschinen und Anlagen rüsten, vorbereiten und in Betrieb nehmen - c)
automatisierte Produktions- und Schneidanlagen steuern und regeln - d)
digitale Prozesse überwachen - e)
Maß- und Formhaltigkeit prüfen
| 18 | |
6 | Maschinelles Bearbeiten von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Konstruktionszeichnungen anwenden - b)
Bearbeitungsprozesse zum Bohren, Schleifen, Fräsen und Senken auswählen - c)
Prozessdaten ermitteln und eingeben sowie Anlagen vorbereiten, in Betrieb nehmen und steuern - d)
Rückstände beseitigen sowie Qualitäts- und Endkontrolle durchführen und dokumentieren
| | 17 |
7 | Veredeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Schablonen anfertigen und Oberflächen durch Sandstrahlen bearbeiten - b)
Oberflächen bedrucken - c)
Oberflächen versiegeln
| 19 | |
8 | Fügen von Flachgläsern (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Flachgläser durch Laminieren verbinden
| 18 | |
- b)
Flachgläser, insbesondere bei der Isolierglasherstellung, durch Kleben verbinden
| | 18 |
9 | Thermisches Behandeln von Flachgläsern (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
Sicherheitsglas durch Vorspannen herstellen - b)
vorgespannte Flachgläser, insbesondere im Hinblick auf das Bruchverhalten, analysieren und dokumentieren
| | 10 |
10 | Optimieren von Arbeitsprozessen und Sicherstellen der Qualität (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
Arbeitsprozesse analysieren, reflektieren und entsprechend den betrieblichen Anforderungen optimieren - b)
Veränderungen dokumentieren - c)
Fehler analysieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen - d)
Qualitätsstandards sicherstellen
| | 7 |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
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während der gesamten Ausbildung |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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| | - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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