§ 10 FPStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
- 1.
- Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer,
- 2.
- Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 3.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.
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