Anlage FSBeitrV

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 2777 - 2782;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2003


Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1D‑, E‑NetzeNetz95 802,9025 542,76
1.2BündelfunkKanal53,1513,20
1.3FunkrufKanal9 655,320,00
1.4DatenfunkKanal0,000,00
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWzugeteilte Frequenz4 211,199 871,41
2.1.2MWzugeteilte Frequenz788,65654,35
2.1.3KWzugeteilte Frequenz106,1095,12
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.4UKWje angefangene 10 qkm2,730,86
2.1.5T‑DABje angefangene 10 qkm6,220,05
2.2Fernseh-RundfunkFernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm3,1413,55
3.Feste Funkdienste/
Normalfrequenz‑
und Zeitzeichenfunk
3.1koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage15,731,91
3.2nicht koordinierungspflichtige feste FunkanlagenSendefunkanlage2,401,33
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Bahnfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage8,292,32
4.2Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als „Gemeinschaftsfrequenzen“ bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal332,8078,33
4.3CB‑FunkZuteilungsinhaber6,631,55
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
3,700,26
bis zu5
7,500,55
bis zu10
15,001,11
bis zu50
29,902,22
bis zu150
59,804,44
bis zu400
119,608,88
bis zu1 000
239,2017,76
mehr als1 000
358,7026,64
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender), grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
4,100,79
bis zu5
8,301,51
bis zu10
16,603,03
bis zu50
33,106,06
bis zu150
66,2012,05
bis zu400
132,4024,16
bis zu1 000
198,7036,21
mehr als1 000
264,9048,32
4.6Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage9,3015,35
4.7Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie- und Kommandofunk)Sendefunkanlage5,000,93
4.8Mietsprechfunkgerät, Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose
Mikrofonanlage für Hörgeschädigte
kein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle8,0378,75
5.2übrige Bodenfunkstellen, LuftfunkstellenFunkstelle4,6224,66
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst1,1811,40
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle15,131,61
8.Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer
Ortungsfunk
Sendefunkanlage2,080,14
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage1,100,61
9.2VersuchsfunkanlagenZuteilung1,9213,03
9.3WLL/DECTSendefunkanlage30,001,45


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2004

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1D‑, E‑NetzeNetz117 121,8015 025,39
1.2BündelfunkKanal27,6521,02
1.3FunkrufKanal9 417,38207,87
1.4DatenfunkKanal0,000,00
1.5UMTSNetz158 312,412 318,45
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWzugeteilte Frequenz2 887,103 440,04
2.1.2MWzugeteilte Frequenz1 125,82764,70
2.1.3KWzugeteilte Frequenz151,6099,67
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.4UKWje angefangene 10 qkm2,720,54
2.1.5T‑DABje angefangene 10 qkm5,500,05
2.2Fernseh-RundfunkFernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm3,7011,42
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage8,791,33
3.2nicht koordinierungspflichtige feste FunkanlagenSendefunkanlage3,800,00
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Bahnfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage10,181,95
4.2Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als „Gemeinschaftsfrequenzen“ bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal125,0957,88
4.3CB‑FunkZuteilungsinhaber13,801,67
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
4,100,27
bis zu5
8,200,60
bis zu10
16,401,20
bis zu50
32,802,33
bis zu150
65,604,73
bis zu400
131,309,40
bis zu1 000
262,6018,87
mehr als1 000
393,8028,27
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender), grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
5,300,87
bis zu5
10,601,67
bis zu10
21,103,40
bis zu50
42,206,73
bis zu150
84,5013,47
bis zu400
169,0026,93
bis zu1 000
253,5040,40
mehr als1 000
338,0053,87
4.6Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage32,5013,87
4.7Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie‑ und Kommandofunk)Sendefunkanlage6,400,87
4.8Mietsprechfunkgerät, Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle62,1672,87
5.2übrige Bodenfunkstellen, LuftfunkstellenFunkstelle7,5124,47
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst2,9012,60
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle18,302,52
8.Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer
Ortungsfunk
Sendefunkanlage3,502,07
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage0,710,38
9.2VersuchsfunkanlagenZuteilung2,4013,13
9.3WLL/DECTSendefunkanlage48,782,53


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2005

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz102 647,4018 879,22
1.2BündelfunkKanal37,9911,69
1.3FunkrufKanal6 227,310,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz112 110,931 869,96
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWzugeteilte Frequenz733,1511 141,56
2.1.2MWzugeteilte Frequenz1 953,831 082,12
2.1.3KWzugeteilte Frequenz145,2975,18
2.1.4Rundfunk auf digitale MWzugeteilte Frequenz7 525,700,00
2.1.5Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW Rundfunkbereichzugeteilte Frequenz115,635,69
Theoretische Versorgungsfläche je zuget. Frequenz
2.1.6UKWje angefangene 10 qkm2,580,53
2.1.7T‑DABje angefangene 10 qkm4,710,04
2.2Fernseh-RundfunkFernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm3,578,81
2.2.1DVB‑Tje angefangene 10 qkm16,092,27
3.Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst
3.1koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage4,451,01
3.2andere nicht koordinierungsrelevante feste FunkanlagenSendefunkanlage15,601,93
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Bahnfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage10,702,06
4.2Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als „Gemeinschaftsfrequenzen“ bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal99,3821,02
4.3CB - FunkZuteilungsinhaber11,701,53
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
3,640,10
bis zu5
7,280,19
bis zu10
14,560,39
bis zu50
29,130,78
bis zu150
58,261,56
bis zu400
116,513,12
bis zu1 000
233,026,24
mehr als1 000
349,539,36
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender) Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
6,500,91
bis zu5
13,001,81
bis zu10
26,003,61
bis zu50
52,007,23
bis zu150
103,0014,47
bis zu400
207,9028,93
bis zu1 000
311,9043,40
mehr als1 000
415,9057,87
4.6Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage10,5612,59
4.7Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie- und Kommandofunk)Sendefunkanlage4,660,54
4.8Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle26,1067,14
5.2übrige Bodenfunkstellen, LuftfunkstellenFunkstelle7,7029,78
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst2,4012,60
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle13,711,45
8.Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer
Ortungsfunk
Sendefunkanlage0,850,41
9.sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage0,080,06
9.2VersuchsfunkanlagenZuteilung0,0014,60
9.3WLL/DECTSendefunkanlage63,580,41


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2006

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz241 516,159 126,98
1.2Bündelfunk
1.2.1Bündelfunk (schmalbandig, bis 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)25,996,10
1.2.2Bündelfunk (weitbandig, größer 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)9,370,30
1.3FunkrufKanal5 339,271 009,61
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz178 402,4194 095,63
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWzugeteilte Frequenz3 876,5510 290,30
2.1.2MWzugeteilte Frequenz1 065,531 111,50
2.1.3KWzugeteilte Frequenz75,0981,49
2.1.4digitale MWzugeteilte Frequenz6 432,40730,62
2.1.5digitale KWzugeteilte Frequenz161,02219,23
2.1.6digitale LWzugeteilte Frequenz29 451,75336,31
2.1.7Nichtöffentliche
Funkanlagen im UKW Rundfunkbereich
zugeteilte Frequenz159,3139,17
Theoretische Versorgungsfläche je zuget. Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 qkm1,390,62
2.1.9T‑DABje angefangene 10 qkm7,820,07
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm6,1610,85
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 qkm11,262,40
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1koordinierungspflichtige feste Funk-Anlagen
(P/P-Richtfunk, P/M-Richtfunk), WLL
Sendefunkanlage7,970,72
3.2Koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindungen
zugeteilte Frequenz31,84110,07
3.3gebietsbezogene
Richtfunkzuteilungen
Sendefunkanlage4,610,00
3.4fester Funkdienst auf Kurz‑ und Langwelle, einschließlich Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunkzugeteilte Frequenz49,8621,99
3.5nicht koordinierungspflichtige feste Funkanlagenzugeteilte Frequenz76,2736,67
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, Fernwirk-FunkanlagenSendefunkanlage11,591,97
4.2Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als „Gemeinschaftsfrequenzen“ bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikPro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)53,5010,91
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
4,230,42
bis zu5
8,470,85
bis zu10
16,931,70
bis zu50
33,873,40
bis zu150
67,746,80
bis zu400
135,4713,59
bis zu1 000
270,9527,18
mehr als1 000
406,4240,77
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
5,490,37
bis zu5
10,980,75
bis zu10
21,961,49
bis zu50
43,922,99
bis zu150
87,855,97
bis zu400
175,6911,94
bis zu1 000
263,5417,91
mehr als1 000
351,3923,88
4.6Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
27,290,78
bis zu5
54,591,55
bis zu10
109,173,11
bis zu50
218,356,21
bis zu150
436,6912,42
bis zu400
873,3924,84
bis zu1 000
1 310,0837,26
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage17,2614,48
4.8Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie‑ und Kommandofunk)Sendefunkanlage9,870,99
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle76,2062,57
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle14,4420,65
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle2,0121,27
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst3,4111,09
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle17,401,09
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Nichtnavigatorischer
Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Wetterhilfenfunk
Sendefunkanlage0,602,55
8.2Nichtnavigatorischer
Ortungsfunk hoher
Leistung (größer 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))
Sendefunkanlage80,1841,60
9.sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage1,000,00
9.2VersuchsfunkanlagenZuteilung2,915,02
9.3SatellitenfunknetzFrequenz1 039,84155,41
9.4bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem22 322,820,00
10.Bahnfunk
10.1Analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk
Sendefunkanlage12,300,86
10.2Digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk
Pro Sektor und
Frequenzpaar
35,970,78


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2007

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz213 666,4612 555,00
1.2Bündelfunk
1.2.1Bündelfunk (schmalbandig, bis 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)98,687,44
1.2.2Bündelfunk (weitbandig, größer 25 kHz Bandbreite)Pro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)3,270,13
1.3FunkrufKanal8 118,420,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz124 425,41133 927,71
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWzugeteilte Frequenz5 759,5110 433,47
2.1.2MWzugeteilte Frequenz1 915,661 135,57
2.1.3KWzugeteilte Frequenz61,6039,51
2.1.4digitale MWzugeteilte Frequenz5 961,34836,97
2.1.5digitale LWzugeteilte Frequenz37 362,655 653,56
2.1.6digitale KWzugeteilte Frequenz0,0037,55
2.1.7Nichtöffentliche
Funkanlagen im UKW Rundfunkbereich
zugeteilte Frequenz32,219,15
Theoretische Versorgungsfläche je zuget. Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 qkm1,580,56
2.1.9T‑DABje angefangene 10 qkm6,370,17
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 qkm5,9411,75
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 qkm9,061,93
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1koordinierungspflichtige feste Funkanlagen
(P/P-Richtfunk, P/M-Richtfunk), WLL
Sendefunkanlage3,590,40
3.2Koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
zugeteilte Frequenz98,39106,00
3.3gebietsbezogene
Richtfunkzuteilungen
Sendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst auf
Kurz‑ und Langwelle, einschließlich Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
zugeteilte Frequenz59,9217,90
3.5nicht koordinierungspflichtige feste Funkanlagenzugeteilte Frequenz70,9288,27
4.Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage11,961,59
4.2Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als „Gemeinschaftsfrequenzen“ bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikPro Sektor und Frequenzpaar (Referenzbandbreite 12,5 kHz)73,434,46
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
2,760,10
bis zu5
5,510,20
bis zu10
11,020,40
bis zu50
22,050,79
bis zu150
44,101,59
bis zu400
88,203,18
bis zu1 000
176,396,35
mehr als1 000
264,599,53
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
4,520,19
bis zu5
9,040,38
bis zu10
18,070,75
bis zu50
36,141,50
bis zu150
72,293,00
bis zu400
144,576,00
bis zu1 000
216,869,01
mehr als1 000
289,1412,01
4.6Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit …..
Rufempfängern
bis zu2
18,240,00
bis zu5
36,480,00
bis zu10
72,950,00
bis zu50
145,910,00
bis zu150
291,820,00
bis zu400
583,640,00
bis zu1 000
875,460,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ und Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage10,4811,27
4.8Durchsagefunk (drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Regie- und Kommandofunk)Sendefunkanlage7,780,55
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle270,1791,92
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle15,9815,36
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,004,34
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkje Zulassung zur
Teilnahme am
Amateurfunkdienst
6,5510,77
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle17,331,40
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Nichtnavigatorischer
Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Wetterhilfenfunk
Sendefunkanlage0,150,60
8.2Nichtnavigatorischer
Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))
Sendefunkanlage5,9644,55
9.sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkanlagenSendefunkanlage9,540,00
9.2VersuchsfunkanlagenZuteilung4,621,84
9.3SatellitenfunknetzFrequenz686,05352,04
9.4Bei der internationalen
Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)
Satellitensystem7 440,680,00
10.Bahnfunk
10.1Analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage34,362,13
10.2Analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage7,951,81
10.3Digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk
Pro Sektor und
Frequenzpaar
31,532,85


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2008

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz380 277,9810 923,09
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz43 817,790,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz196 761,81144 072,71
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz4 791,6516 795,95
2.1.2MWFrequenz951,173 151,19
2.1.3KWFrequenz20,7665,07
2.1.4digitale MWFrequenz4 915,19254,10
2.1.5digitale LWFrequenz33 397,350,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,00125,74
2.1.7Nichtöffentliche
Funkanlagen im UKW-Rundfunkbereich
Frequenz89,805,84
Theoretische Versorgungsfläche je
zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,260,68
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²4,670,10
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²4,8426,73
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²4,421,90
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage1,480,25
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage41,620,00
3.3gebietsbezogene
Richtfunkzuteilungen
Sendefunkanlage65,300,16
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz52,9022,61
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage34,470,92
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage4,011,64
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
4,190,14
bis zu5
8,390,27
bis zu10
16,770,55
bis zu50
33,541,09
bis zu150
67,082,18
bis zu400
134,164,37
bis zu1 000
268,328,73
mehr als1 000
402,4913,10
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
6,060,41
bis zu5
12,120,82
bis zu10
24,241,64
bis zu50
48,483,29
bis zu150
96,966,57
bis zu400
193,9113,15
bis zu1 000
290,8719,72
mehr als1 000
387,8326,29
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
29,940,00
bis zu5
59,880,00
bis zu10
119,770,00
bis zu50
239,530,00
bis zu150
479,060,00
bis zu400
958,120,00
bis zu1 000
1 437,180,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage5,289,56
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage15,580,60
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle511,5890,35
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle9,9819,02
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,0020,84
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst4,3915,21
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle22,661,04
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1nichtnavigatorischer
Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Wetterhilfenfunk
Sendefunkanlage0,260,59
8.2nichtnavigatorischer
Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))
Sendefunkanlage80,760,00
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage1,7613,22
9.2VersuchsfunkZuteilung0,0014,35
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage51,632,77
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage7,112,15
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in
GSM‑R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
53,8520,44
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite80,049,45
11.2Bündelfunk (größer als 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite2,130,00
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz650,1833,30
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz53,840,77
12.3SatellitenfunknetzFrequenz545,88114,12
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem9 489,570,00


Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 450 MHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 800 MHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 900 MHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 1,8 GHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 2,0 GHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 2,6 GHz2010
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 3,5 GHz2010


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2009

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz678 773,5627 207,62
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz95 543,870,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz188 166,64186 043,60
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz4 951,7224 813,40
2.1.2MWFrequenz2 179,912 453,69
2.1.3KWFrequenz42,2389,92
2.1.4digitale MWFrequenz5 970,30623,55
2.1.5digitale LWFrequenz35 929,080,00
2.1.6digitale KWFrequenz24,961,12
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz56,3817,26
Theoretische Versorgungsfläche je
zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,440,85
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²3,980,08
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²133,86592,41
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²4,131,90
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage6,040,63
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage285,943,85
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage56,560,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz32,9715,57
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage72,923,32
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,841,56
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
4,300,04
bis zu5
8,600,09
bis zu10
17,210,18
bis zu50
34,420,36
bis zu150
68,830,72
bis zu400
137,661,43
bis zu1 000
275,332,86
mehr als1 000
412,994,29
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,850,08
bis zu5
15,710,17
bis zu10
31,420,33
bis zu50
62,840,66
bis zu150
125,681,33
bis zu400
251,362,65
bis zu1 000
377,033,98
mehr als1 000
502,715,30
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
28,433,40
bis zu5
56,866,80
bis zu10
113,7113,60
bis zu50
227,4327,21
bis zu150
454,8554,41
bis zu400
909,70108,83
bis zu1 000
1 364,56163,24
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage8,247,15
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage11,980,50
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle456,78111,08
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle6,3613,44
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,906,09
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst5,0814,33
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle17,091,75
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage2,431,77
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage110,931,09
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage2,650,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,980,43
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage50,5710,34
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage2,541,82
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in
GSM‑R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
85,7914,24
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite120,144,23
11.2Bündelfunk (größer als 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite1,540,00
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz42,4028,78
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz89,694,12
12.3SatellitenfunknetzFrequenz934,71933,68
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem8 001,630,00


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2010

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz364 529,9533 237,59
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz132 574,900,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz521 477,53206 502,06
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz2 444,9810 038,97
2.1.2MWFrequenz1 224,181 984,19
2.1.3KWFrequenz60,1572,75
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,003 599,79
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz241,014,13
Theoretische Versorgungsfläche je
zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,570,80
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²3,060,16
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²120,38524,76
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²2,491,76
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,080,22
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage32,460,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage28,760,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz18,545,47
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage23,890,00
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,861,32
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,370,23
bis zu5
14,730,47
bis zu10
29,460,93
bis zu50
58,931,86
bis zu150
117,853,73
bis zu400
235,707,45
bis zu1 000
471,4014,90
mehr als1 000
707,1022,35
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
9,030,82
bis zu5
18,051,64
bis zu10
36,103,29
bis zu50
72,206,57
bis zu150
144,4113,14
bis zu400
288,8126,28
bis zu1 000
433,2239,43
mehr als1 000
577,6252,57
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
1,281,20
bis zu5
2,562,40
bis zu10
5,134,79
bis zu50
10,269,58
bis zu150
20,5119,16
bis zu400
41,0238,32
bis zu1 000
61,5357,48
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage12,000,64
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage11,320,18
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle227,71187,59
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle6,0221,77
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst1,4914,30
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle9,271,96
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,247,53
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage268,65117,84
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,006,49
9.2VersuchsfunkZuteilung20,700,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage34,637,32
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage0,350,51
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in
GSM‑R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
69,2866,41
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite
56,938,76
11.2Bündelfunk (größer als 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite
0,230,09
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz74,4126,31
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz13,811,39
12.3SatellitenfunknetzFrequenz183,63312,08
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem2 449,290,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite
0,230,09
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite24,020,65
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2011

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMNetz352 145,2859 216,65
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz148 849,010,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSNetz265 271,09237 564,06
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz345,346 569,23
2.1.2MWFrequenz614,281 838,51
2.1.3KWFrequenz6,9855,14
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,001 834,99
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz578,5019,34
Theoretische Versorgungsfläche je
zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,520,68
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²3,540,12
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²37,41239,11
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²2,131,71
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,050,25
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage599,363,87
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage7,450,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz15,066,01
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage1,270,25
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,621,30
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
4,390,00
bis zu5
8,790,00
bis zu10
17,570,00
bis zu50
35,150,00
bis zu150
70,300,00
bis zu400
140,590,00
bis zu1 000
281,190,00
mehr als1 000
421,780,00
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
2,730,39
bis zu5
5,460,77
bis zu10
10,921,53
bis zu50
21,843,07
bis zu150
43,676,13
bis zu400
87,3412,27
bis zu1 000
131,0118,41
mehr als1 000
174,6824,54
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
3,940,00
bis zu5
7,890,00
bis zu10
15,780,00
bis zu50
31,550,00
bis zu150
63,110,00
bis zu400
126,220,00
bis zu1 000
189,320,00
mehr als1 000
252,430,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage36,669,03
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage8,480,63
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle192,2980,88
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle14,7732,64
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst6,7114,39
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle13,102,33
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,005,60
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage7,4281,70
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage8,840,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,502,29
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage50,223,97
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage0,420,67
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM‑R-Technikpro Sektor und
Frequenzpaar
110,6932,38
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite
18,154,17
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz259,5188,10
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz23,8573,38
12.3SatellitenfunknetzFrequenz200,67281,18
12.4Bei der internationalen
Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme
(nach Übertragung der Nutzungsrechte)
Satellitensystem3 285,630,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,230,00
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite389,5110,51
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,315,88
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,980,00
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
Navigationsfunk über Satelliten: GNSS-Repeater2013


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2012

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene 100 kHz Bandbreite1 081,68139,12
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz134 887,650,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite1 716,44593,39
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,002 281,92
2.1.2MWFrequenz0,002 316,42
2.1.3KWFrequenz14,8958,36
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,00660,35
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz457,6639,77
Theoretische Versorgungsfläche je
zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,640,63
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²2,870,13
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²15,2115,47
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²1,791,58
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage5,390,14
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz14,672,72
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage9,192,18
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,940,90
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,470,11
bis zu5
0,930,21
bis zu10
1,860,43
bis zu50
3,720,86
bis zu150
7,451,72
bis zu400
14,903,44
bis zu1 000
29,796,87
mehr als1 000
44,6910,31
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,290,23
bis zu5
0,580,45
bis zu10
1,160,90
bis zu50
2,321,81
bis zu150
4,653,62
bis zu400
9,307,24
bis zu1 000
13,9510,86
mehr als1 000
18,5914,48
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,030,00
bis zu5
0,070,00
bis zu10
0,140,00
bis zu50
0,270,00
bis zu150
0,540,00
bis zu400
1,080,00
bis zu1 000
1,630,00
mehr als1 000
2,170,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage26,985,38
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage9,950,60
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle28,1481,86
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle4,5426,23
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle19,770,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst3,0413,79
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle10,811,20
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage1,922,62
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage5,4957,60
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung0,6012,36
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage25,528,18
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage0,460,09
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in
GSM‑R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
89,328,96
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb
je 12,5 kHz Bandbreite
88,377,80
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz268,7459,15
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz23,8248,61
12.3SatellitenfunknetzFrequenz338,9353,49
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem3 659,910,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite870,1645,73
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite398,4563,75
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite89,9010,51
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite228,99253,69
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,140,00
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2013

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene 100 kHz Bandbreite1 265,7390,69
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz16 848,29770,85
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite1 673,71453,21
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,004 486,94
2.1.2MWFrequenz0,002 714,34
2.1.3KWFrequenz0,32111,94
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,001 783,41
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz155,1019,54
Theoretische Versorgungsfläche je
zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,430,50
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²2,390,12
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²74,220,00
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²0,921,21
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,590,18
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,0034,11
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz22,188,71
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage15,151,06
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,550,78
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
8,780,00
bis zu5
17,550,00
bis zu10
35,100,00
bis zu50
70,210,01
bis zu150
140,410,01
bis zu400
280,820,02
bis zu1 000
561,650,04
mehr als1 000
842,470,07
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
3,210,48
bis zu5
6,420,96
bis zu10
12,841,93
bis zu50
25,673,85
bis zu150
51,347,71
bis zu400
102,6815,41
bis zu1 000
154,0223,12
mehr als1 000
205,3730,83
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,000,00
bis zu5
0,000,00
bis zu10
0,000,00
bis zu50
0,000,00
bis zu150
0,000,00
bis zu400
0,000,00
bis zu1 000
0,000,00
mehr als1 000
0,000,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage5,353,11
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke,
Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des Reportagefunks
Sendefunkanlage5,620,27
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle32,1160,57
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle7,9825,92
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle15,070,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst11,4414,02
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle6,980,70
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage1,073,77
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage0,00101,85
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,110,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage37,141,50
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage1,720,56
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in
GSM‑R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
60,219,56
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite42,284,50
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz119,9725,99
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz22,1923,77
12.3SatellitenfunknetzFrequenz5 060,0426,57
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem7 707,550,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite2 123,3223,49
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite450,9061,51
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite82,027,45
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite367,33318,09
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,250,00
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2014

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene 100 kHz Bandbreite1 187,73183,60
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz24 926,24220,56
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite1 512,32160,70
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,002 579,07
2.1.2MWFrequenz0,002 448,46
2.1.3KWFrequenz1,65120,16
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,0084,14
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz225,0536,58
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,290,46
2.1.9T‑DABje angefangene 10 km²3,200,15
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²0,000,00
2.2.2DVB‑Tje angefangene 10 km²1,320,97
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz‑ und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage1,120,16
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz‑ und ZeitzeichenfunkFrequenz35,263,23
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage12,781,16
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk‑ und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,070,91
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,230,10
bis zu5
14,450,19
bis zu10
28,910,39
bis zu50
57,820,78
bis zu150
115,631,56
bis zu400
231,273,12
bis zu1 000
462,546,24
mehr als1 000
693,819,36
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,420,39
bis zu5
14,840,78
bis zu10
29,681,56
bis zu50
59,373,12
bis zu150
118,736,24
bis zu400
237,4712,47
bis zu1 000
356,2018,71
mehr als1 000
474,9324,94
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,030,00
bis zu5
0,060,00
bis zu10
0,120,00
bis zu50
0,240,00
bis zu150
0,470,00
bis zu400
0,940,00
bis zu1 000
1,410,00
mehr als1 000
1,880,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh‑, Ton‑ oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild‑, Ton‑ oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage14,325,56
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie‑ und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage4,580,35
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein Beitragkein Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle27,3781,40
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle1,7822,40
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst8,8515,68
7.Seefunkdienst/
Binnenschiff-
fahrtsfunk
Seefunk/Binnenschiff-
fahrtsfunk
Funkstelle10,970,73
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,283,52
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage18,7375,32
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung8,180,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage29,924,87
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage1,070,28
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM‑R-Technikpro Sektor und
Frequenzpaar
65,702,37
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb
je 12,5 kHz Bandbreite
74,242,96
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz65,735,32
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz12,6519,59
12.3SatellitenfunknetzFrequenz4 432,0227,86
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem5 932,360,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite1 203,8554,33
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite1 596,25117,13
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite577,4724,09
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite1 220,21601,83
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite82,840,18
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2015

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene
100 kHz Bandbreite
820,4674,35
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz0,000,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene
100 kHz Bandbreite
1 265,32135,37
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,000,00
2.1.2MWFrequenz0,003 231,35
2.1.3KWFrequenz10,0481,81
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,000,00
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz335,440,00
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,140,47
2.1.9T-DABje angefangene 10 km²2,740,24
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²0,000,00
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km²1,311,03
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage2,390,46
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz-und ZeitzeichenfunkFrequenz15,144,00
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage8,141,05
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,930,91
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,970,15
bis zu5
15,950,29
bis zu10
31,890,59
bis zu50
63,791,17
bis zu150
127,572,35
bis zu400
255,144,69
bis zu1 000
510,299,39
mehr als1 000
765,4314,08
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
5,430,00
bis zu5
10,850,00
bis zu10
21,710,00
bis zu50
43,410,00
bis zu150
86,820,00
bis zu400
173,640,00
bis zu1 000
260,460,00
mehr als1 000
347,280,00
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
1,480,00
bis zu5
2,950,00
bis zu10
5,910,00
bis zu50
11,820,00
bis zu150
23,630,00
bis zu400
47,270,00
bis zu1 000
70,900,00
mehr als1 000
94,530,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage13,984,98
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage4,420,17
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein
Beitrag
kein
Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle7,24111,24
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle3,8332,72
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst6,8716,87
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle9,990,65
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage2,034,77
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage0,00235,74
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung1,050,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk
(ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage20,107,48
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk
(mobile Frequenznutzung)
Sendefunkanlage1,060,30
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und Frequenzpaar49,4613,23
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk
(bis 25 kHz Bandbreite)
pro Sektor und
Frequenzpaar
an einem Standort
je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb
je 12,5 kHz Bandbreite
8,102,13
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz26,2438,65
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz174,440,00
12.3SatellitenfunknetzFrequenz8 838,76191,18
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem6 123,720,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
718,3383,46
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
926,03227,20
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
489,7915,21
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
898,63426,31
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
73,762,24
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
0,190,00


Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für das Jahr 2016

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVG
123456
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene
100 kHz Bandbreite
1 117,93144,40
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz0,000,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene
100 kHz Bandbreite
885,14182,07
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,000,00
2.1.2MWFrequenz0,000,00
2.1.3KWFrequenz65,69129,72
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,000,00
2.1.7Nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz293,000,00
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,230,46
2.1.9T-DABje angefangene 10 km²2,790,13
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²0,000,00
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km²1,130,73
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage4,360,35
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz-und ZeitzeichenfunkFrequenz16,813,57
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage1,990,00
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage1,640,84
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
10,800,02
bis zu5
21,600,03
bis zu10
43,200,06
bis zu50
86,400,12
bis zu150
172,800,25
bis zu400
345,600,50
bis zu1 000
691,191,00
mehr als1 000
1 036,791,50
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,580,00
bis zu5
15,150,00
bis zu10
30,310,00
bis zu50
60,620,00
bis zu150
121,230,00
bis zu400
242,470,00
bis zu1 000
363,700,00
mehr als1 000
484,940,00
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
3,390,00
bis zu5
6,790,00
bis zu10
13,580,00
bis zu50
27,160,00
bis zu150
54,310,00
bis zu400
108,620,00
bis zu1 000
162,930,00
mehr als1 000
217,240,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder MeldeübertragungsstreckeSendefunkanlage48,520,00
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage3,750,25
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein
Beitrag
kein
Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle6,64111,09
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle4,9834,78
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst7,9713,20
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle11,131,23
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage4,096,81
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage0,00497,30
9.Sonstige
Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung0,000,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-Betriebsfunk
(ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage49,1814,97
10.2analoger Eisenbahn-Betriebsfunk
(mobile Frequenznutzung)
Sendefunkanlage1,230,31
10.3digitaler Eisenbahn-Betriebsfunk in GSM-R-Technikpro Sektor und
Frequenzpaar
42,7312,54
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und
Frequenzpaar
an einem Standort
je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite
37,664,03
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante
Satellitenfunkverbindung
Frequenz18,738,96
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz59,9130,21
12.3SatellitenfunknetzFrequenz949,63185,18
12.4Bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem1 716,570,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 450 MHz
pro Sektor und
Frequenzpaar
je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 800 MHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
640,04299,53
13.3drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 900 MHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
1 046,31154,86
13.4drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 1,8 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
581,3731,30
13.5drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,0 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
982,57350,89
13.6drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 2,6 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
109,244,90
13.7drahtloser Netzzugang,
Frequenzbereich 3,5 GHz
je angefangene
100 kHz Bandbreite
0,920,00


Frequenznutzungsbeiträge, EMV-Beiträge und FuA-Beiträge für das Jahr 2017

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVGFuAG
1234567
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz9 597,700,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite1 865,29151,59
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,005 012,93
2.1.2MWFrequenz0,004 302,81
2.1.3KWFrequenz9,18124,36
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,000,00
2.1.7nichtöffentliche Funk-
anlagen im UKW-
Rundfunkbereich
Frequenz398,360,00
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,040,32
2.1.9T-DABje angefangene 10 km²3,930,21
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²0,000,00
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km²1,130,77
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage5,070,23
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz15,812,88
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage0,000,00
4.Nichtöffentlicher
mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk-
und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, Fernwirkfunk
Sendefunkanlage2,260,69
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
11,370,00
bis zu5
22,740,00
bis zu10
45,490,00
bis zu50
90,970,00
bis zu150
181,950,00
bis zu400
363,900,00
bis zu1 000
727,790,00
mehr als1 000
1 091,690,00
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
7,370,00
bis zu5
14,740,00
bis zu10
29,480,00
bis zu50
58,950,00
bis zu150
117,900,00
bis zu400
235,800,00
bis zu1 000
353,710,00
mehr als1 000
471,610,00
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
11,290,00
bis zu5
22,590,00
bis zu10
45,170,00
bis zu50
90,340,00
bis zu150
180,680,00
bis zu400
361,360,00
bis zu1 000
542,040,00
mehr als1 000
722,730,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung
einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder Meldeübertragungsstrecke
Sendefunkanlage23,4461,45
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage4,090,50
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein
Beitrag
kein
Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle16,37115,89
5.2mobiler Flugfunk
(Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk
(bewegliche Funkstellen)
Funkstelle16,9030,94
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst5,7512,98
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle12,380,93
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,005,71
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage0,00767,77
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
9.2VersuchsfunkZuteilung0,000,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage90,7115,47
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage3,850,00
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in GSM-
R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
31,418,27
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk
(bis 25 kHz Bandbreite)
pro Sektor und Frequenzpaar an einem Standort je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite16,503,48
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz32,020,00
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz4,0140,88
12.3SatellitenfunknetzFrequenz0,0023,02
12.4bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme
(nach Übertragung der Nutzungsrechte)
Satellitensystem0,000,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite812,70677,02
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1 312,19157,10
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite356,78115,35
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1 022,19261,19
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite203,074,59
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge, EMV-Beiträge und FuA-Beiträge für das Jahr 2018

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVGFuAG
1234567
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1GSMje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
1.2(entfällt)
1.3FunkrufFrequenz24,160,00
1.4(entfällt)
1.5UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite382,400,00
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1LWFrequenz0,002 645,73
2.1.2MWFrequenz0,003 184,29
2.1.3KWFrequenz0,00127,52
2.1.4digitale MWFrequenz0,000,00
2.1.5digitale LWFrequenz0,000,00
2.1.6digitale KWFrequenz0,000,00
2.1.7nichtöffentliche Funkanlagen im UKW-RundfunkbereichFrequenz199,370,00
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8UKWje angefangene 10 km²1,060,37
2.1.9T-DABje angefangene 10 km²3,800,43
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.1Fernseh-Rundfunkje angefangene 10 km²0,000,00
2.2.2DVB-Tje angefangene 10 km²1,080,57
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage4,600,21
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz15,983,02
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage0,000,00
4.Nichtöffentlicher
mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk-
und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, Fernwirkfunk
Sendefunkanlage1,630,73
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
12,770,00
bis zu5
25,550,00
bis zu10
51,100,00
bis zu50
102,200,00
bis zu150
204,390,00
bis zu400
408,790,00
bis zu1 000
817,570,00
mehr als1 000
1 226,360,00
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
8,580,00
bis zu5
17,150,00
bis zu10
34,310,00
bis zu50
68,620,00
bis zu150
137,240,00
bis zu400
274,480,00
bis zu1 000
411,720,00
mehr als1 000
548,960,00
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,000,00
bis zu5
0,000,00
bis zu10
0,000,00
bis zu50
0,000,00
bis zu150
0,000,00
bis zu400
0,000,00
bis zu1 000
0,000,00
mehr als1 000
0,000,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung
einer Fernseh-, Ton- oder Meldeleitung, vorübergehende Einrichtung einer Bild-, Ton- oder Meldeübertragungsstrecke
Sendefunkanlage24,761,67
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, drahtlose
Mikrofone, Führungsfunk, Betriebsfunk für Führungszwecke, Regie- und Kommandofunk), Regiefunk des Reportagefunks
Sendefunkanlage2,740,16
4.9Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigtekein
Beitrag
kein
Beitrag
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle5,94126,86
5.2mobiler Flugfunk
(Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk
(bewegliche Funkstellen)
Funkstelle17,5625,30
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst2,2013,59
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle8,790,91
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner
Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Wetterhilfenfunk
Sendefunkanlage0,000,00
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage49,59241,88
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage1,320,00
9.2VersuchsfunkZuteilung4,025,07
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage36,7314,72
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile
Frequenznutzung)
Sendefunkanlage3,370,17
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in GSM-
R-Technik
pro Sektor und
Frequenzpaar
27,3942,00
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunk (bis 25 kHz Bandbreite)pro Sektor und Frequenzpaar an einem Standort je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite11,700,60
11.2(entfällt)
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz11,111,58
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz2,270,00
12.3SatellitenfunknetzFrequenz0,0015,82
12.4bei der internationalen Fernmeldeunion in deutschem Namen registrierte Satellitensysteme
(nach Übertragung der Nutzungsrechte)
Satellitensystem274,720,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite2 852,65543,34
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1 625,13318,12
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite761,12111,76
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1 022,82201,30
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite239,742,69
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
SNG - Satellite News Gathering2019
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 700 MHz2019
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 1,5 GHz2019
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 3,4 GHz bis 3,7 GHz
(bundesweite Zuteilung)
2019
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 3,5 GHz und 3,7 GHz2019
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz
(lokale Zuteilung)
2019
drahtloser Netzzugang im Frequenzbereich 26 GHz2019


Frequenznutzungsbeiträge, EMV-Beiträge und FuA-Beiträge für das Jahr 2019

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVGFuAG
1234567
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1FunkrufFrequenz0,00418,85
1.2UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation im Frequenzbereich 148,4 – 283,5 kHz (Langwelle)
Frequenz0,000,00
2.1.2Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation im Frequenzbereich 526,5 – 1 606,5 kHz (Mittelwelle)
Frequenz0,000,00
2.1.3Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation in den in der FreqV und im FreqP festgelegten Frequenzbereichen 3 950 – 26 100 kHz (Kurzwelle)
Frequenz0,0090,06
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8Übertragung von analogen Tonrundfunksignalen
(Ton und Daten) im
Frequenzbereich
87,5 – 108,0 MHz (UKW)
je angefangene 10 km21,040,34
2.1.9Übertragung von digitalen Ton- und Datensignalen nach dem DAB-Standard im Frequenzbereich
174 – 230 MHz (T-DAB)
je angefangene 10 km22,550,32
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.2Übertragung von digitalen Bild-, Ton- und Datensignalen auf Basis des DVB-T- oder DVB-T2-Standards in den
Frequenzbereichen
470 – 694 MHz
(FreqBand IV/V)
je angefangene 10 km20,830,50
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage7,650,00
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz10,126,22
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage0,000,00
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage2,040,51
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
18,790,00
bis zu5
37,580,00
bis zu10
75,170,00
bis zu50
150,330,00
bis zu150
300,670,00
bis zu400
601,340,00
bis zu1 000
1 202,670,00
mehr als1 000
1 804,010,00
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
3,360,00
bis zu5
6,720,00
bis zu10
13,440,00
bis zu50
26,870,00
bis zu150
53,740,00
bis zu400
107,490,00
bis zu1 000
161,230,00
mehr als1 000
214,970,00
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
10,380,00
bis zu5
20,750,00
bis zu10
41,500,00
bis zu50
83,000,00
bis zu150
166,000,00
bis zu400
332,010,00
bis zu1 000
498,010,00
mehr als1 000
664,020,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder MeldeleitungSendefunkanlage30,470,98
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, Führungsfunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage2,400,12
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle11,28107,16
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle9,3716,35
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst2,2811,59
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle6,510,89
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Funkbewegungsmelder, WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,000,00
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage0,00110,87
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage53,4821,78
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)
Sendefunkanlage7,710,00
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in GSM-R-Technik
pro Sektor und Frequenzpaar24,7914,96
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunkpro Sektor und Frequenzpaar an einem Standort je 12,5 kHz Bandbreite oder
pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite
24,321,18
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz2,750,00
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz3,140,00
12.3SatellitenfunknetzFrequenz0,000,00
12.4Orbitsysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem96,900,00
12.5SNG – Satellite News GatheringZuteilung13,400,00
13.Drahtloser
Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 700 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite34,657,68
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite3 646,64573,80
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1 396,58270,60
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,5 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite21,190,00
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite620,0141,82
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite886,81172,02
13.8drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite262,012,85
13.9drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,4 GHz bis 3,7 GHz (bundesweite Zuteilung)je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.10drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHz und 3,7 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.11drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz (lokale Zuteilung)je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.12drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 26 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge, EMV-Beiträge und FuA-Beiträge für das Jahr 2020:

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVGFuAG
1234567
1.Öffentlicher Mobilfunk
1.1FunkrufFrequenz0,0015,67
1.2UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation im Frequenzbereich 148,4 – 283,5 kHz (Langwelle)
Frequenz0,000,00
2.1.2Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation im Frequenzbereich 526,5 – 1 606,5 kHz (Mittelwelle)
Frequenz0,000,00
2.1.3Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation in den in der FreqV und im FreqP festgelegten Frequenzbereichen 3 950 – 26 100 kHz (Kurzwelle)
Frequenz1,6075,41
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8Übertragung von analogen Tonrundfunksignalen (Ton und Daten) im Frequenzbereich 87,5 – 108,0 MHz (UKW)je angefangene 10 km20,210,11
2.1.9Übertragung von digitalen Ton- und Datensignalen nach dem DAB-Standard im Frequenzbereich
174 – 230 MHz (T-DAB)
je angefangene 10 km20,880,08
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.2Übertragung von digitalen Bild-, Ton- und Datensignalen auf Basis des DVB-T- oder DVB-T2-Standards in den Frequenzbereichen
470 – 694 MHz
(FreqBand IV/V)
je angefangene 10 km20,200,15
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage1,170,10
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz6,561,33
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage0,000,00
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage0,500,13
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
3,980,00
bis zu5
7,960,00
bis zu10
15,920,00
bis zu50
31,840,00
bis zu150
63,690,00
bis zu400
127,380,00
bis zu1 000
254,750,00
mehr als1 000
382,130,00
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,000,00
bis zu5
0,000,00
bis zu10
0,000,00
bis zu50
0,000,00
bis zu150
0,000,00
bis zu400
0,000,00
bis zu1 000
0,000,00
mehr als1 000
0,000,00
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,000,00
bis zu5
0,000,00
bis zu10
0,000,00
bis zu50
0,000,00
bis zu150
0,000,00
bis zu400
0,000,00
bis zu1 000
0,000,00
mehr als1 000
0,000,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder MeldeleitungSendefunkanlage7,100,27
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, Führungsfunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage1,470,00
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle6,3227,27
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle2,574,17
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst0,006,13
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle1,640,21
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Funkbewegungsmelder, WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,000,00
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage11,20214,36
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage5,182,81
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)
Sendefunkanlage1,540,12
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in GSM-R-Technik
pro Sektor und Frequenzpaar21,323,15
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunkpro Sektor und Frequenzpaar an einem Standort je 12,5 kHz Bandbreite oder
pro Frequenz im Direct-Mode-Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite
8,630,32
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz0,0015,82
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz0,270,84
12.3SatellitenfunknetzFrequenz42,630,00
12.4Orbitsysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem16,140,00
12.5SNG – Satellite News GatheringZuteilung1,210,00
13.Drahtloser Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und
Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite
0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 700 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1,455,08
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite595,44302,92
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite408,52150,35
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,5 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite1,450,00
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite167,6523,28
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite394,6931,85
13.8drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite61,162,59
13.9drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,4 GHz bis 3,7 GHz (bundesweite Zuteilung)je angefangene 100 kHz Bandbreite1,210,00
13.10drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHz und 3,7 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.11drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz (lokale Zuteilung)je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.12drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 26 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Frequenznutzungsbeiträge, EMV-Beiträge und FuA-Beiträge für das Jahr 2021

Nr.Funkdienst/
Funkanwendung
NutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit
(in Euro)
TKGEMVGFuAG
1234567
1.Öffentlicher
Mobilfunk
1.1FunkrufFrequenz0,000,00
1.2UMTSje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
2.Rundfunkdienst
2.1Ton-Rundfunk
2.1.1Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation im Frequenzbereich 148,4 – 283,5 kHz (Langwelle)
Frequenz0,000,00
2.1.2Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation im Frequenzbereich 526,5 – 1 606,5 kHz (Mittelwelle)
Frequenz0,000,00
2.1.3Übertragung von Ton-
und Datensignalen in analoger und digitaler Modulation in den in der FreqV und im FreqP festgelegten Frequenzbereichen 3 950 – 26 100 kHz (Kurzwelle)
Frequenz0,0029,35
Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz
2.1.8Übertragung von analogen Tonrundfunksignalen (Ton und Daten) im Frequenzbereich 87,5 – 108,0 MHz (UKW)je angefangene 10 km20,120,13
2.1.9Übertragung von digitalen Ton- und Datensignalen nach dem DAB-Standard im Frequenzbereich
174 – 230 MHz (T-DAB)
je angefangene 10 km20,770,12
2.2Fernseh-Rundfunk
2.2.2Übertragung von digitalen Bild-, Ton- und Datensignalen auf Basis des
DVB-T- oder DVB-T2-Standards in den Frequenzbereichen
470 – 694 MHz
(FreqBand IV/V)
je angefangene 10 km20,190,19
3.Feste Funkdienste/Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk
3.1Punkt-zu-Punkt-RichtfunkSendefunkanlage3,620,00
3.2WLL-PMP-RichtfunkSendefunkanlage0,000,00
3.3gebietsbezogene RichtfunkzuteilungenSendefunkanlage0,000,00
3.4fester Funkdienst unter 30 MHz, Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkFrequenz18,090,74
3.5Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk (außer WLL-PMP-Richtfunk)Sendefunkanlage0,000,00
4.Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
4.1Betriebsfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkfunkSendefunkanlage0,690,18
4.2(entfällt)
4.3(entfällt)
4.4Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
4,870,00
bis zu5
9,730,00
bis zu10
19,460,00
bis zu50
38,930,00
bis zu150
77,860,00
bis zu400
155,720,00
bis zu1 000
311,440,00
mehr als1 000
467,160,00
4.5Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssender)Netz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
3,970,31
bis zu5
7,940,63
bis zu10
15,871,25
bis zu50
31,742,51
bis zu150
63,495,01
bis zu400
126,9810,02
bis zu1 000
190,4715,04
mehr als1 000
253,9620,05
4.6grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ……
Rufempfängern
bis zu2
0,000,00
bis zu5
0,000,00
bis zu10
0,000,00
bis zu50
0,000,00
bis zu150
0,000,00
bis zu400
0,000,00
bis zu1 000
0,000,00
mehr als1 000
0,000,00
4.7Fernsehfunk, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung einer Fernseh-, Ton- oder MeldeleitungSendefunkanlage13,101,42
4.8Durchsagefunk (Funkmikrofone, Führungsfunk), Regiefunk des ReportagefunksSendefunkanlage1,470,00
5.Flugfunkdienst
5.1stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle3,0926,58
5.2mobiler Flugfunk (Luftfunkstellen), Flugnavigationsfunk (bewegliche Funkstellen)Funkstelle2,524,49
5.3mobiler Flugfunk (sonstige Bodenfunkstellen)Funkstelle0,000,00
6.AmateurfunkdienstAmateurfunkInhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst3,287,96
7.Seefunkdienst/
Binnenschifffahrtsfunk
Seefunk/BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle2,530,39
8.Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst
8.1Ortungsfunk kleiner Leistung (bis 50 Watt Strahlungsleistung (ERP)), Funkbewegungsmelder, WetterhilfenfunkSendefunkanlage0,000,00
8.2Ortungsfunk hoher Leistung (größer als 50 Watt Strahlungsleistung (ERP))Sendefunkanlage0,00389,29
9.Sonstige Funkanwendungen
9.1DemonstrationsfunkSendefunkanlage0,000,00
10.Bahnfunk
10.1analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (ortsfeste Frequenznutzung)
Sendefunkanlage6,793,64
10.2analoger Eisenbahn-
Betriebsfunk (mobile Frequenznutzung)
Sendefunkanlage0,000,31
10.3digitaler Eisenbahn-
Betriebsfunk in GSM-R-Technik
pro Sektor und Frequenzpaar9,513,21
11.Bündelfunk
11.1Bündelfunkpro Sektor und Frequenzpaar an einem Standort je 12,5 kHz Bandbreite oder pro Frequenz im Direct-Mode-
Betrieb je 12,5 kHz Bandbreite
0,070,45
12.Satellitenfunk
12.1koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz0,000,00
12.2nicht koordinierungsrelevante SatellitenfunkverbindungFrequenz0,000,00
12.3SatellitenfunknetzFrequenz0,000,00
12.4Orbitsysteme (nach Übertragung der Nutzungsrechte)Satellitensystem23,140,00
12.5SNG – Satellite News GatheringZuteilung5,670,00
13.Drahtloser Netzzugang
13.1drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 450 MHzpro Sektor und Frequenzpaar je 12,5 kHz Bandbreite0,000,00
13.2drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 700 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,909,49
13.3drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 800 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite219,14171,57
13.4drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 900 MHzje angefangene 100 kHz Bandbreite677,83146,52
13.5drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,5 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,900,00
13.6drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 1,8 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite99,2223,99
13.7drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,0 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite10,4121,00
13.8drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 2,6 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite42,040,46
13.9drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,4 GHz bis 3,7 GHz (bundesweite Zuteilung)je angefangene 100 kHz Bandbreite0,900,91
13.10drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,5 GHz und 3,7 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.11drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz (lokale Zuteilung)je angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00
13.12drahtloser Netzzugang, Frequenzbereich 26 GHzje angefangene 100 kHz Bandbreite0,000,00


Neue Nutzergruppen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 4Jahr der
ersten Frequenzzuteilung
geostationäre Satellitenfunknetze2022
nicht-geostationäre Satellitenfunknetze2022
Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme (IVS)2022
Theoretische Versorgungsfläche:
Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.23, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“) zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt eine Mehrfachveranschlagung von Theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.
Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jede der 36 Richtungen ein Flächenelement

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die Theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die Theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Definition zur Berechnung der Theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2005:
Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“) zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt die Mehrfachveranschlagung von theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.
Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jede der 36 Richtungen ein Flächenelement

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauhigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Die Beiträge sind entsprechend § 8 FSBeitrV auf die Betragshöhen der Anlage zur FSBeitrV in der Fassung vom 27. Mai 2005 festgesetzt.Durch die Änderung der Bezugseinheit erfolgt eine individuelle Berechnung sowohl nach der alten als auch nach der neuen Bezugseinheit. Es erfolgt aufgrund des § 8 FSBeitrV die Festsetzung des günstigeren Betrages.Definition zur Berechnung der Theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2006:
Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“) zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt die Mehrfachveranschlagung von theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.
Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jede der 36 Richtungen ein Flächenelement

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauhigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Definition zur Berechnung der Theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2007:
Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417, für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) dem Abkommen Genf 1984, für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“) zu entnehmen. In Gleichwellennetzen unterbleibt die Mehrfachveranschlagung von theoretischen Versorgungsflächen verschiedener Sender.
Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jede der 36 Richtungen ein Flächenelement

berechnet werden. Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in qkm.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauhigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in welchem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen (R) kleiner 10 km werden die Ausbreitungskurven verwandt, welche zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinien 176 TR 22 bzw. 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2008:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2009:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2010:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2011:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370 sowie auf den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992) und weiteren nationalen und internationalen Festlegungen, wie zum Beispiel für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997.
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2012:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370, den internationalen Abkommen für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2013:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370, den internationalen Abkommen für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2014:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU‑R P.370, den internationalen Abkommen für T‑DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU‑R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB‑T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU‑R P.370 für 50 % Zeit‑ und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.                        

Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2015:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB-T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T-DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.                        

Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2016:

Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).

Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.

Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.

Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.

Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.                        

Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2017:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.                        

Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2018:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2019:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2020:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.Berechnung der theoretischen Versorgungsfläche für das Beitragsjahr 2021:
Die theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Beitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU-R P.370, den internationalen Abkommen für T-DAB Wiesbaden 1995 und Maastricht 2002 und für DVB‑T Chester 1997, sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992).
Angaben für die jeweils frequenzabhängige Mindestnutzfeldstärke sind für TV-analog der ITU-R BT.417 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines Kanals im Band II in analoger Übertragungstechnik (UKW-Tonrundfunk) sind dem Abkommen Genf 1984 zu entnehmen, Angaben für den Betrieb eines T‑DAB-Kanals dem Abkommen Wiesbaden 1995 (Pkt. 2.2.3, Tabelle 1, Position „Medianwert der Mindestfeldstärke“) und Angaben für den Betrieb eines DVB-T-Kanals dem Abkommen Chester 1997 (Tabelle A.1.50, Position „Medianwert für die minimale äquivalente Feldstärke“). In Gleichwellennetzen werden theoretische Versorgungsflächen verschiedener Sender nicht mehrfach veranschlagt.
Auf der Basis der oben genannten Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10°-Schritt eine Entfernung r vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jeden der 36 10°-Schritte ein Flächenelement A berechnet werden:

Durch Addition der 36 Flächenelemente ergibt sich die theoretische Versorgungsfläche einer Sendeanlage in Quadratkilometern.
Die Ermittlung der Entfernungen basiert auf den Ausbreitungskurven für Landausbreitung der Empfehlung ITU-R P.370 für 50 % Zeit- und 50 % Ortswahrscheinlichkeit. Die Geländerauigkeit beträgt 50 m. Als Parameter sind der Frequenzbereich, in dem die Nutzung stattfindet, der Wert der Mindestnutzfeldstärke sowie die sektoriellen effektiven Antennenhöhen und Leistungen erforderlich. Für Entfernungen r, die kleiner sind als 10 km, werden die Ausbreitungskurven verwendet, die zurzeit auch in den Anlagen 1a und 2a der Richtlinie 176 TR 22 bzw. der Richtlinie 5 R 22 zu finden sind.
Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren die Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die theoretische Versorgungsfläche entsteht durch Addition von hinreichend kleinen Flächenelementen, in denen die Mindestnutzfeldstärke erreicht wird.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.