Anlage 6 FSPersAV
(zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970)
- a)
- AusbildungszielIm Erlaubniskurs für flugsicherungstechnisches Personal werden aufbauend auf dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium bzw. der erfolgreich abgeschlossenen Techniker- oder Berufsausbildung dem Erlaubnispflichtigen die für die betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Flugsicherung vermittelt.
- b)
- Ausbildungsinhalte (
Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)Rechtsgrundlagen, Organisation und Betriebsdurchführung, insbesondere:- –
- Recht und Verwaltungshandeln
- –
- Luftverkehrsverwaltung
- –
- Aufgaben, Organisation und Personal des Flugsicherungsunternehmens
- –
- Aufgaben und Organisation der flugsicherungstechnischen Inbetriebhaltung
- –
- Aufgaben und Organisation der Flugsicherungsbetriebsdienste
Technisches EnglischTechnische Grundlagen der Datenverarbeitung (Hardware), insbesondere:- –
- Struktur und Aufgaben aktueller Rechnersysteme
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Software), insbesondere:- –
- Struktur und Funktion von Programmiersprachen
- –
- Struktur und Funktion von Betriebssystemen
- –
- Struktur und Funktion von Anwenderprogrammen und Datenbanken
Technische Grundlagen der Datenübertragungstechnik, insbesondere:- –
- Netzwerke
- –
- Hardware-Komponenten
- –
- Protokolle
Technische Grundlagen der Sende- und Empfangstechnik, insbesondere:- –
- Struktur und Funktion von Funksprechsystemen
Technische Grundlagen der Sprachübertragungs- und Vermittlungstechnik, insbesondere:- –
- Übertragungstechniken und -verfahren
- –
- Prinzipielle Funktion der analogen und digitalen Sprachvermittlung
- –
- Sprachübertragungsnetze
Technische Grundlagen der Navigationstechnik, insbesondere:- –
- Begriffe der Navigation
- –
- Navigationssysteme, -verfahren und Einsatz
- –
- Avionik und Flugvermessung
Technische Grundlagen der Radartechnik, insbesondere:- –
- Begriffe und Definitionen
- –
- Zielaufbereitung
- –
- Entfernungs- und Azimutmessung
- –
- Primär- und Sekundärradarverfahren
- –
- Radardatenaufbereitung und -übertragung
Technische Grundlagen der Flugsicherungssysteme, insbesondere:- –
- Funktion, Arbeitsweise, Zusammenhänge und Bedeutung von Flugsicherungssystemen
Betriebliches Praktikum, insbesondere:- –
- Betrieblicher Einsatz und logistische Betreuung technischer Flugsicherungssysteme
- c)
- LeistungsnachweiseDie Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für die flugsicherungstechnische Inbetriebhaltung einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfach „Technisches Englisch“ zu erbringen.
- d)
- PrüfungDie Prüfung soll mindestens 150 Minuten und höchstens 210 Minuten dauern.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.