Anlage 6 FSPersAV

(zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970)

a)
Ausbildungsziel
Im Erlaubniskurs für flugsicherungstechnisches Personal werden aufbauend auf dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium bzw. der erfolgreich abgeschlossenen Techniker- oder Berufsausbildung dem Erlaubnispflichtigen die für die betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Flugsicherung vermittelt.
b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)
Rechtsgrundlagen, Organisation und Betriebsdurchführung, insbesondere:
Recht und Verwaltungshandeln
Luftverkehrsverwaltung
Aufgaben, Organisation und Personal des Flugsicherungsunternehmens
Aufgaben und Organisation der flugsicherungstechnischen Inbetriebhaltung
Aufgaben und Organisation der Flugsicherungsbetriebsdienste
Technisches Englisch
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Hardware), insbesondere:
Struktur und Aufgaben aktueller Rechnersysteme
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Software), insbesondere:
Struktur und Funktion von Programmiersprachen
Struktur und Funktion von Betriebssystemen
Struktur und Funktion von Anwenderprogrammen und Datenbanken
Technische Grundlagen der Datenübertragungstechnik, insbesondere:
Netzwerke
Hardware-Komponenten
Protokolle
Technische Grundlagen der Sende- und Empfangstechnik, insbesondere:
Struktur und Funktion von Funksprechsystemen
Technische Grundlagen der Sprachübertragungs- und Vermittlungstechnik, insbesondere:
Übertragungstechniken und -verfahren
Prinzipielle Funktion der analogen und digitalen Sprachvermittlung
Sprachübertragungsnetze
Technische Grundlagen der Navigationstechnik, insbesondere:
Begriffe der Navigation
Navigationssysteme, -verfahren und Einsatz
Avionik und Flugvermessung
Technische Grundlagen der Radartechnik, insbesondere:
Begriffe und Definitionen
Zielaufbereitung
Entfernungs- und Azimutmessung
Primär- und Sekundärradarverfahren
Radardatenaufbereitung und -übertragung
Technische Grundlagen der Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Funktion, Arbeitsweise, Zusammenhänge und Bedeutung von Flugsicherungssystemen
Betriebliches Praktikum, insbesondere:
Betrieblicher Einsatz und logistische Betreuung technischer Flugsicherungssysteme
c)
Leistungsnachweise
Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für die flugsicherungstechnische Inbetriebhaltung einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfach „Technisches Englisch“ zu erbringen.
d)
Prüfung
Die Prüfung soll mindestens 150 Minuten und höchstens 210 Minuten dauern.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.