FSPersAV
Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung
Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung *)
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.2008
FundstelleBGBl I 2008, 1931
VersionZuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 32 G v. 4.5.2021 I 882
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Fluglotsen und deren Ausbilder
- Unterabschnitt 1Pflichten, Lizenzen und Ausbildungsvoraussetzungen
- Unterabschnitt 2Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen
- Unterabschnitt 3Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen
- Unterabschnitt 4Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung
- Unterabschnitt 5Ausbildungsanbieter
- Abschnitt 3Sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal, flugsicherungstechnisches Personal und dessen Ausbilder
- Unterabschnitt 1Ausbildungsvoraussetzungen
- Unterabschnitt 2Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
- Unterabschnitt 3Prüfungsbestimmungen
- Unterabschnitt 4Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Unterabschnitt 5Ausbildungsstätten
- Abschnitt 4Schlussvorschriften