§ 20 G Artikel 29 Abs. 6
Inhalt des Zulassungsantrags
Im Antrag ist anzugeben
- 1.
- der Raum, für den eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werden soll, und
- 2.
- die für den Raum begehrte Landeszugehörigkeit.
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