§ 3 GartenKundenBerPrV

Gliederung und Inhalt der Prüfung

(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile

1.
Warenkunde und Dienstleistungen,
2.
Kundenberatung und Verkauf,
3.
Markt und Betrieb.

(2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.