Inhaltsübersicht GbAusV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2

Zwischenprüfung
§  7Ziel und Zeitpunkt
§  8Inhalt
§  9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
Abschnitt 3

Gesellenprüfung
§ 10Ziel und Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes
§ 14Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 15Prüfungsbereich Planung und Konstruktion
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschriften
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin

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