GBV
Grundbuchverfügung
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung
Informationen
Ausfertigungsdatum08.01.1935
FundstelleRMBl 1935, 637
VersionNeugefasst durch Bek. v. 24.1.1995 I 114;
zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 19.12.2022 I 2606
zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 19.12.2022 I 2606
Alle Normen
- Abschnitt IDas Grundbuch
- Unterabschnitt 1Grundbuchbezirke
- Unterabschnitt 2Die äußere Form des Grundbuchs
- Abschnitt IIDas Grundbuchblatt
- Abschnitt IIIDie Eintragungen
- Abschnitt IVDie Grundakten
- Abschnitt VDer Zuständigkeitswechsel
- Abschnitt VI.Die Umschreibung von Grundbüchern
- Abschnitt VIIDie Schließung des Grundbuchblatts
- Abschnitt VIIIDie Beseitigung einer Doppelbuchung
- Abschnitt IXDie Bekanntmachung der Eintragungen
- Abschnitt XGrundbucheinsicht und -abschriften
- Abschnitt XIHypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe
- Abschnitt XIIDas Erbbaugrundbuch
- Abschnitt XIIIVorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Unterabschnitt 1Das maschinell geführte Grundbuch
- Unterabschnitt 2Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs
- Unterabschnitt 3Eintragungen in das maschinell geführte Grundbuch
- Unterabschnitt 4Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch und Abschriften hieraus
- Unterabschnitt 5Automatisierter Abruf von Daten
- Unterabschnitt 6Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen und Versorgungsunternehmen
- Unterabschnitt 7Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe
- Unterabschnitt 8Schlußbestimmungen
- Abschnitt XIVVermerke über öffentliche Lasten
- Abschnitt XVVorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte
- Abschnitt XVIÜbergangs- und Schlußvorschriften