§ 1 GDBNDVerfSchVDV
Studium
Der Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Dienst in den Nachrichtendiensten des Bundes“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist
- 1.
- in der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und
- 2.
- in der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes.
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