Teil 1Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Studium |
§ 1a | Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie |
§ 2 | Ziele des Studiums |
§ 3 | Dienstbehörden |
§ 4 | Ausbildungsbehörden |
§ 5 | Dienstaufsicht |
§ 6 | Erholungsurlaub |
§ 7 | Nachteilsausgleich |
§ 8 | Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen |
§ 9 | Prüfende |
§ 10 | Abweichende Bewertungen |
Teil 2Auswahlverfahren
§ 11 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
§ 12 | Auswahlkommission |
§ 13 | Teile des Auswahlverfahrens |
§ 14 | Festlegungen der Dienstbehörde |
§ 15 | Schriftlicher Teil |
§ 16 | Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge |
§ 17 | Zulassung zum mündlichen Teil |
§ 18 | Mündlicher Teil |
§ 19 | Bestehen des mündlichen Teils |
§ 20 | Gesamtergebnis und Rangfolge |
§ 21 | Täuschung |
Teil 3Studium
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 22 | Dauer und Gliederung des Studiums |
§ 23 | Studienplan |
§ 24 | Leistungstests |
§ 25 | Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests |
§ 26 | Täuschung und Ordnungsverstoß bei Leistungstests |
Abschnitt 2Fachstudien
§ 27 | Studiengebiete des Grundstudiums |
§ 28 | Studiengebiete des Hauptstudiums |
§ 29 | Leistungstests im Hauptstudium |
§ 30 | Zeugnis über die Leistungstests im Hauptstudium, Rangpunktzahl der Leistungstests im Hauptstudium |
Abschnitt 3Berufspraktische Studienzeiten
§ 31 | Gliederung, Organisation und Durchführung |
§ 32 | Ausbildungsleitung |
§ 33 | Ausbildende |
§ 34 | Praktikumsordnungen |
§ 35 | Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen |
§ 36 | Zeugnis über die Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen, Rangpunktzahl der Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen |
§ 37 | Ausbildungsplan für die Praktika |
§ 38 | Bewertung der Praktika |
§ 39 | Zeugnis über die Praktika, Rangpunktzahl der Praktika |
Teil 4Prüfungen
Abschnitt 1Zwischenprüfung
§ 40 | Zeitpunkt und Zweck |
§ 41 | Prüfungsamt für die Zwischenprüfung |
§ 42 | Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung |
§ 43 | Prüfende für die Zwischenprüfung |
§ 44 | Rangpunktzahl der Zwischenprüfung |
§ 45 | Bestehen der Zwischenprüfung |
§ 46 | Zwischenprüfungszeugnis |
§ 47 | Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung |
§ 48 | Wiederholung der Zwischenprüfung |
Abschnitt 2Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 49 | Diplomprüfung |
§ 50 | Prüfungsamt für die Laufbahnprüfung |
§ 51 | Bestandteile der Laufbahnprüfung |
Unterabschnitt 2Diplomarbeit und Diplomkolloquium
§ 52 | Zweck und Zeitpunkt der Diplomarbeit |
§ 53 | Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit |
§ 54 | Diplomarbeitsordnung |
§ 55 | Prüfende für die Diplomarbeit |
§ 56 | Betreuung und Freistellung bei der Anfertigung der Diplomarbeit |
§ 57 | Verhinderung bei der Diplomarbeit |
§ 58 | Abgabe der Diplomarbeit |
§ 59 | Bestehen der Diplomarbeit |
§ 60 | Diplomkolloquium |
§ 61 | Wiederholung der Diplomarbeit und des Diplomkolloquiums |
Unterabschnitt 3Schriftliche Abschlussprüfung
§ 62 | Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung |
§ 63 | Prüfende für die schriftliche Abschlussprüfung |
§ 64 | Rangpunktzahl der schriftlichen Abschlussprüfung |
§ 65 | Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung |
Unterabschnitt 4Mündliche Abschlussprüfung
§ 66 | Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung |
§ 67 | Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung |
§ 68 | Prüfungskommissionen der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 69 | Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 70 | Zuhörerinnen und Zuhörer bei der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 71 | Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 72 | Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung |
§ 73 | Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung |
Unterabschnitt 5Bestehen der Laufbahnprüfung,
Wiederholung der schriftlichen und der
mündlichen Abschlussprüfung, Abschlusszeugnis,
Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
§ 74 | Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote |
§ 75 | Wiederholung der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung |
§ 76 | Abschlusszeugnis und Diplomurkunde |
§ 77 | Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung |
Abschnitt 3Weitere Prüfungsvorschriften
§ 78 | Fernbleiben und Rücktritt von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil |
§ 79 | Täuschung und Ordnungsverstoß bei Prüfungen |
§ 80 | Prüfungsakte und Einsichtnahme |
§ 80a | Entscheidung über Widersprüche |
Teil 5Anerkennung anderer Studienleistungen
§ 81 | Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen |
Teil 6Schlussvorschriften
§ 82 | Qualitätsmanagement, Evaluation und Evaluationsordnung |