Anlage 6 GEG

(zu § 32 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1782)

NummerGebäudetyp und HauptnutzungNutzungNutzenergiebedarf
Warmwasser
1Bürogebäude mit der Hauptnutzung
Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar
Einzelbüro0
2Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung oder Gewerbebetrieb und der Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro,
Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar
Einzelbüro0
3Bürogebäude mit Gaststätte und der Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, SeminarEinzelbüro1,5 kWh je Sitzplatz in der Gaststätte und Tag
4Gebäude des Groß- und Einzelhandels bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung Groß-, Einzelhandel/KaufhausEinzelhandel/Kaufhaus0
5Gewerbebetriebe bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung GewerbeGewerbliche und industrielle Hallen – leichte Arbeit, überwiegend sitzende Tätigkeit1,5 kWh je Beschäftigten und Tag
6Schule, Kindergarten und -tagesstätte, ähnliche Einrichtungen mit der Hauptnutzung Klassenzimmer, GruppenraumKlassenzimmer/GruppenraumOhne Duschen: 65 Wh je Quadratmeter und Tag,
200 Nutzungstage
7Turnhalle mit der Hauptnutzung TurnhalleTurnhalle1,5 kWh je Person und Tag
8Beherbergungsstätte ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereich mit
der Hauptnutzung Hotelzimmer
Hotelzimmer250 Wh je Quadratmeter und Tag, 365 Nutzungstage
9Bibliothek mit der Hauptnutzung Lesesaal, FreihandbereichBibliothek, Lesesaal0
Die flächenbezogenen Werte beziehen sich auf die gesamte Nettogrundfläche des Gebäudes; der monatliche Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser ist nach DIN V 18599-10: 2018-09, Tabelle 7, Fußnote a zu berechnen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.