Inhaltsübersicht GeoITAusbV

Teil 1Gemeinsame Vorschriften
§  1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Struktur der Berufsausbildung
Teil 2Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
zum Geomatiker/zur Geomatikerin
§  4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§  5Durchführung der Berufsausbildung
§  6Zwischenprüfung
§  7Abschlussprüfung
§  8Gewichtungs- und Bestehensregelungen
Teil 3Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
zum Vermessungstechniker/
zur Vermessungstechnikerin
§  9Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 10Durchführung der Berufsausbildung
§ 11Zwischenprüfung
§ 12Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
§ 13Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Vermessung
§ 14Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
§ 15Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Bergvermessung
Teil 4Schlussvorschriften
§ 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geomatiker/zur Geomatikerin
Anlage 2Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin

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