Inhaltsübersicht GeoITAusbV
Teil 1Gemeinsame Vorschriften
Teil 2Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
zum Geomatiker/zur Geomatikerin
Teil 3Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
zum Vermessungstechniker/
zur Vermessungstechnikerin
Teil 4Schlussvorschriften
Anlagen
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Struktur der Berufsausbildung |
für den Ausbildungsberuf
zum Geomatiker/zur Geomatikerin
§ 4 | Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Durchführung der Berufsausbildung |
§ 6 | Zwischenprüfung |
§ 7 | Abschlussprüfung |
§ 8 | Gewichtungs- und Bestehensregelungen |
für den Ausbildungsberuf
zum Vermessungstechniker/
zur Vermessungstechnikerin
§ 9 | Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild |
§ 10 | Durchführung der Berufsausbildung |
§ 11 | Zwischenprüfung |
§ 12 | Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung |
§ 13 | Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Vermessung |
§ 14 | Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung |
§ 15 | Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Bergvermessung |
§ 16 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 17 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geomatiker/zur Geomatikerin |
Anlage 2 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin |
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