§ 1 GepBetrWMAProBusManFV
Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“ und „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“.
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