Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“
§ 7
Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“
§ 8
Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“