§ 8 GFABPrV

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.

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