§ 22 GfwtDBwVDV
Lehrgang „Menschenführung“
Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
- 1.
- Menschenführung,
- 2.
- Führungs- und Organisationskultur sowie
- 3.
- Konflikt- und Selbstmanagement.
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